Das Internet der Dinge und der unzureichende rechtliche Schutz der Nutzer

Jurist Konrad Duden erhält Kurt-Hartwig-Siemers-Wissenschaftspreis für herausragende Arbeit über "Digitale Sachherrschaft"

Der Kurt-Hartwig-Siemers-Wissenschaftspreis 2022 geht an den Juristen PD Dr. Konrad Duden (*1983) für seine herausragende Habilitation über "Digitale Sachherrschaft". Die Arbeit verdeutlicht, mit welchen neuen Herausforderungen die Rechtsordnung durch die Digitalisierung konfrontiert wird. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis, den die Hamburgische Wissenschaftliche Stiftung in Kooperation mit der Edmund Siemers-Stiftung vergibt, wurde am 14. Dezember 2022 in der Handelskammer Hamburg überreicht.

Vernetzte Fahrzeuge und Smart-Home-Anwendungen wie intelligente Kühlschränke, Thermostate und Alarmanlagen gehören für viele Menschen zum Alltag. Oft können die Hersteller sie einseitig und gegen den Willen der Nutzer abschalten. Die Nutzer sind dagegen nur lückenhaft geschützt, wie Konrad Duden darlegt. 

Dr. Ekkehard Nümann, Präsident der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung: "Konrad Duden ist ein ausgezeichneter Jurist. Er hat in Hamburg sein zweites juristisches Staatsexamen absolviert und mehrere Jahre am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht geforscht. Hier hat er auch seine Habilitation über Sachenrecht und Digitalisierung geschrieben. Dass er ein so aktuelles Rechtsthema gewählt hat, das die tägliche Nutzung vernetzter Geräte betrifft und die Gesetzeslücken offenlegt, hat uns sehr imponiert und das Kuratorium der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung zu einem einstimmigen Votum veranlasst."

Preisträger Konrad Duden erläutert: "Es reizt mich sehr, an Themen zu arbeiten, bei denen aus der realen Welt neue Herausforderungen an das Recht herangetragen werden und zu untersuchen, wie das bestehende Recht mit solchen Neuerungen umgeht. Vernetzte Geräte können Anbieter aus der Ferne sperren, indem sie die integrierte Software oder den Cloud-Zugang blockieren. Der Anbieter kann de facto ein Hightech-Endgerät zu Elektroschrott verwandeln. Es kommt hier zu einer Spaltung der Herrschaft über Sachsubstanz und Sachfunktion, die bei analogen Geräten ausgeschlossen ist. Das deutsche Sachenrecht schützt Sachen aber nur als körperliche Gegenstände. Soweit ein vernetztes Gerät auf eine Netzanbindung angewiesen ist, greift dieser Schutz nicht mehr. Das geht zulasten der Verbraucher. Wenn Gebrauchsvoraussetzungen aus einem Gerät ausgelagert werden, verliert der Nutzer nicht nur die Kontrolle über sein Gerät, sondern auch den sachenrechtlichen Schutz."